Der Kanton verwende in zahlreichen eigenen Projekten ausserhalb der Bauzone Granitsteine zur Stabilisierung des Geländes, manchmal auch bloss als gestalterisches Element. Die Annahme, die Bahnschwellen seien im Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr funktionstüchtig gewesen, sei falsch und aktenwidrig, was der vormalige Bauressortvorsteher des Gemeinderats R._____ als Zeuge bestätigen könne. Das belege auch die Aussage des Vertreters der Abteilung für Baubewilligungen beim Augenschein vom 4. November 2021, wonach der Ersatz der Bahnschwellen durch eine neue Holzkonstruktion unproblematisch gewesen wäre. Die Materialwahl sei mit der Gemeinde abgesprochen gewesen.