Östlich des Bienenhauses Nr. eee bestehe ein in der Böschung versenkter Abwassertank, worin bei der Imkerei anfallendes verschmutztes Abwasser gesammelt und periodisch abgeführt werde. Dieser sei für den Betrieb der Bienenhäuser nicht erforderlich. Das anfallende Schmutzwasser könnte auch in mobilen Tanks gesammelt und zur gewässerschutzkonformen Entsorgung periodisch abgeführt werden. Er sei dementsprechend nicht bewilligungsfähig, werde aber, weil er das Landschaftsbild nicht störe und ein Ausbau die geschützte Flora schädigen würde, toleriert, solange er dicht sei und auf der Parzelle Nr. ccc Bienen gehalten würden (angefochtener Entscheid, Erw.