Die Stützmauer aus Granitsteinen westlich der Zufahrt zu den Bienenhäusern und westlich des Gebäudes Nr. eee, welche im Jahr 2015 die dort zuvor bestehenden Eisenbahnschwellenwände ersetzt habe, sei für den Betrieb der Bienenhäuser nicht erforderlich. Es handle sich um ein in der Landschaftsschutzzone störendes Objekt, das nicht nachträglich bewilligt werden könne. Die Granitsteine liessen sich problemlos entfernen und durch eine Böschung ersetzen. Die dadurch bedingte Verschmälerung des Zufahrtswegs zu den Bienenhäusern habe keine relevante nachteilige Auswirkung auf die Imkerei. Gestützt auf Art.