Effektiv ist aus den Ausführungen im Protokoll des Augenscheins vom 4. November 2021 ersichtlich, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht definitiv geklärt war, welche Umgebungsgestaltungselemente einer nachträglichen Baubewilligung bedürfen. Das kristallisierte sich offenbar erst im Nachgang zum Augenschein allmählich heraus. Zur Verzögerung des Verfahrens bis hin zum Rückbauentscheid der Abteilung für Baubewilligungen dürften dabei die Beschwerdeführer, denen jeweils das rechtliche Gehör gewahrt wurde, ihren Anteil beigetragen haben.