Die Mail der Abteilung für Baubewilligungen vom 1. Juli 2019, mit welcher das nachträgliche Baubewilligungsverfahren offenbar eingeleitet wurde, liegt nicht bei den eingereichten Vorakten, weshalb sich nicht überprüfen lässt, ob sich die Aufforderung der Abteilung für Baubewilligungen zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs nur auf die beiden Bienenhäuser oder zusätzlich auf die Umgebungsgestaltung der Parzelle Nr. ccc (vormals Nr. bbb) bzw. Teile davon bezog. Aufgrund der Schilderungen im Protokoll des Augenscheins vom 4. November 2021 (Vorakten, act. 22, Beilage 4) dürfte Letzteres der Fall sein.