Vielmehr habe die Abteilung für Baubewilligungen durch eine baupolizeiliche Anzeige im Juni 2019 seitens einer den Beschwerdeführern nicht bekannten Person Kenntnis davon erhalten und deshalb per Mail vom 1. Juli 2019 auch für die Umgebungsgestaltung ein nachträgliches Baugesuch eingefordert. Diese Richtigstellung sei deshalb wesentlich, weil damit abermals gezeigt werde, dass die Behörden trotz Kenntnis des strittigen rechtmässigen baulichen Zustands über längere Zeit nichts dagegen unternommen hätten. Von der Anzeige bis zum Augenschein seien fast zweieinhalb Jahre vergangen und bis zum Rückbauentscheid sogar vier Jahre.