Auf Kritik der Beschwerdeführer stösst ferner die vorinstanzliche Feststellung, dass die Abteilung für Baubewilligungen per Mail vom 1. Juli 2019 ein nachträgliches Baugesuch nur für die Bienenhäuser eingefordert habe und die Umgebungsgestaltungselemente erst anlässlich des Augenscheins vom 4. November 2021 festgestellt worden seien. Vielmehr habe die Abteilung für Baubewilligungen durch eine baupolizeiliche Anzeige im Juni 2019 seitens einer den Beschwerdeführern nicht bekannten Person Kenntnis davon erhalten und deshalb per Mail vom 1. Juli 2019 auch für die Umgebungsgestaltung ein nachträgliches Baugesuch eingefordert.