Auch mit den im vorinstanzlichen Verfahren angebotenen Zeugenbeweisen, namentlich der Befragung des vormaligen Bauressortvorstehers des Gemeinderats R._____, liessen sich keine relevanten Zusatzerkenntnisse gewinnen. Auf dessen Aussage, dass ein Mitarbeiter der zuständigen kantonalen Baubewilligungsbehörde die (falsche) behördliche Auskunft erteilte respektive stützte, die Bahnschwellen liessen sich baubewilligungsfrei durch Granitsteinquader ersetzen (als 1:1-Ersatz), liesse sich nicht unbesehen abstellen.