2. 2.1. Die Beschwerdeführer rügen eine fehlerhafte Rechtsanwendung von Bauund Raumplanungsvorschriften durch die Vorinstanzen, mit denen die Verneinung der (nachträglichen) Bewilligungsfähigkeit der Umgebungsgestaltungselemente sowie der angeordnete bzw. geschützte Rückbau derselben begründet wurde. Obendrein soll die Vorinstanz den Sachverhalt falsch oder unvollständig festgestellt sowie den Anspruch der Beschwerdeführer - 11 -