1.3 Es seien nachstehende Bauten und Anlagen auflagen- und bedingungslos zu bewilligen, eventualiter auflagen- und bedingungslos zu tolerieren und diesfalls auf eine diesbezügliche Rückbauanordnung zu verzichten: 1.3.1 Ersatz der Bahnschwellen durch Granitsteine (Ziff. 1) 1.3.2 Ersatz vorbestehender Eingangsbereich mit aufgefrischter Türe (Ziff. 2) 1.3.3 Auffangtank (Ziff. 6). -5- 1.4 Vorinstanzlicher Kostenentscheid: