1.2 Demzufolge seien Dispositiv-Ziffern 2. und 3.2 des Entscheids des Gemeinderates Q._____ vom 29. Juni 2023 betreffend das Baugesuch BG 2023-0004 anzupassen, sodass der Verweis auf den gemäss Antrag 1. hiervor aufzuhebenden Teil der kantonalen Verfügung entfällt.