"Die Bauten und Anlagen Ziff. 1–3 und 5–7 werden abgewiesen und die Bauten Ziff. 1–3, 5 und 7 sind innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft -4- des vorliegenden Entscheids rückzubauen. Die Stützbauten sind durch natürliche, dem umgebenden Terrain angepasste, begrünte Böschungen zu ersetzen. Der Vorplatz (Ziff. 5) ist zu begrünen. Der Rückbau ist mittels Fotodokumentation nachzuweisen. Die Baute Ziff. 6 wird so lange toleriert, als sie dicht ist und auf der Parzelle ccc Bienen gehalten werden." b) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.