4. Alles unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. An der Sitzung vom 26. Juni 2024 beschloss der Regierungsrat (RRB Nr. 2024-000802): 1. a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Dispositivziffer II. der Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 26. Mai 2023 sowie die Dispositivziffer 3.2 des Protokollauszugs des Gemeinderats Q._____ vom 29. Juni 2023 wie folgt neu gefasst: