II. Die Bauten und Anlagen Ziff. 1–3 und 5–7 werden abgewiesen und sind innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids rückzubauen. Die Stützbauten sind durch natürliche, dem umgebenden Terrain angepasste, begrünte Böschungen zu ersetzen. Der Vorplatz (Ziff. 5) ist zu begrünen. Der Rückbau ist mittels Fotodokumentation nachzuweisen. -3- 4. Diese Verfügung wurde zum integrierenden Bestandteil des Bauentscheids (Protokollauszug) des Gemeinderats Q._____ vom 29. Juni 2023 erklärt und A._____ und B._____ zusammen mit diesem eröffnet.