A. 1. Am 6. März 1973 erteilte der Gemeinderat R._____ C._____ ohne die dafür erforderliche Zustimmung der kantonalen Fachstelle für Gewässerschutz die Baubewilligung für den Neubau von zwei "Bienenhäusern" (ein Haus für Bienen und ein Haus für Gerätschaften) auf der ausserhalb der Bauzone gelegenen damaligen Parzelle Nr. aaa (zwischenzeitlich Parzelle Nr. bbb; heute, nach der Fusion der Gemeinden R._____ und Q._____ per 1. Januar 2022, Parzelle Nr. ccc). Die kommunal bewilligten Bauten wurden im Jahr 1973 erstellt.