2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00, sind von den Beschwerdeführern in solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) den Regierungsrat (samt Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 31. Oktober 2025) den Gemeinderat Q._____ (samt Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 31. Oktober 2025) das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an. das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen (samt Stellungnahme der Beschwerdeführer vom 31. Oktober 2025)