Sie zielten auf eine Erhaltung des Status quo, nicht auf eine rückwärtsgerichtete Veränderung desselben ab. Die als erhaltungswürdig bezeichnete Umgebung auf der Bauparzelle sei überhaupt erst durch die Bearbeitung und Anpflanzungen durch den vormaligen Eigentümer der Parzelle Nr. ccc entstanden. - 21 -