(6) die amtliche Vermessung der Gebäude mitsamt ihrer Umgebung durch kantonale Stellen und die Eintragung im Grundbuch sowie in sämtlichen Kataster- und Zonenplänen; (7) die Prüfung und Gutheissung dieser Unterlagen im Rahmen der Güterregulierung und Grundbuchbereinigung im Jahr 1989 durch den Regierungsrat; (8) die Auflistung der Bienenhäuser im Güterbogen des Jahres 1996; (9) die Durchführung von Imkereikursen in den Bienenhäusern im Auftrag des Kantons seit 1976 und die Bewilligung der Nutzung der Bienenhäuser als Belegstation.