(2) die Einreichung eines Baugesuchs bei der zuständigen Stelle für die zwei Bienenhäuser durch C._____ sel. (Voreigentümer und Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer) am 4. Januar 1973, im guten Vertrauen auf eine ordnungsgemässe behördliche Behandlung; (3) die öffentliche Auflage des Baugesuchs vom 12. Januar 1973 bis 31. Januar 1973; (4) das Ausbleiben von Einsprachen gegen das Bauvorhaben, auch seitens des darüber informierten Kantons; (5) die ordnungsgemäss durchgeführte Bauabnahme; (6) die amtliche Vermessung der Gebäude mitsamt ihrer Umgebung durch kantonale Stellen und die Eintragung im Grundbuch sowie in sämtlichen Kataster- und Zonenplänen;