Für die beiden Bienenhäuser liegt bereits eine kommunale Baubewilligung vom 6. März 1973 (Vorakten, act. 8 und act. 20, Beilage 5) vor, deren Gültigkeit allerdings wegen fehlender vorgängiger Zustimmung einer kantonalen Behörde für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone umstritten ist.