1.1.2. sei Ziffer 3. des Entscheids des Gemeinderates Q._____ vom 16. März 2023 betreffend das Baugesuch 2023-0002 aufzuheben; 1.1.3. sei die Position "Grundbuchanmerkung Kosten Grundbuchamt", ausmachend CHF 150.00, in der Gebührenverfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen) vom 23. Februar 2023 aufzuheben. Im Übrigen sei die nachträglich erteilte Baubewilligung zu bestätigen. 1.2. Vorinstanzlicher Kostenentscheid: 1.2.1. Es seien die regierungsrätlichen Verfahrenskosten von CHF 2'228.90 den Vorinstanzen aufzuerlegen bzw. auf die Staatskasse zu nehmen.