5. Es sei die Position "Unkostenpauschale AFB", ausmachend CHF 15.00, in der Gebührenverfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen) vom 23. Februar 2023 aufzuheben. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. An der Sitzung vom 26. Juni 2024 beschloss der Regierungsrat (RRB Nr. 2024-000801): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -4-