2. Die vorstehende Eigentumsbeschränkung gemäss Ziffer 1 ist im Grundbuch der Parzelle Nr. ccc anzumerken. Die Abteilung für Baubewilligungen veranlasst die Anmerkung nach Rechtskraft der Baubewilligung auf Kosten der Gesuchsteller. -3- Gleichentags erliess die Abteilung für Baubewilligungen eine Gebührenverfügung über Fr. 565.00 (Behandlungsgebühr Fr. 400.00; Grundbuchanmerkung Kosten Grundbuchamt Fr. 150.00; Unkostenpauschale Fr. 15.00).