2. 2.1. Der Beschwerdeführer verlangt mit Antrag Ziffer 1.2, dass "Hr. Michel + die bisherig urteilenden Personen" infolge Befangenheit in den Ausstand treten. Alternativ sollen Personen mit einer "kommunistisch – human – sozialen" Einstellung eingesetzt werden, welche nicht permanent für den Kanton Aargau arbeiten. Letzteres deshalb, da über Forderungen von Behörden des Kantons Aargau zu entscheiden sei und insofern vom Kanton angestellte Gerichtspersonen (mittelbar) in eigenen Interessen betroffen seien. -4-