2. 2.1. Der Beschwerdeführer verlangt mit Antrag Ziffer 1.2, dass "Hr. Michel + die bisherig urteilenden Personen" infolge Befangenheit in den Ausstand treten. Alternativ sollen Personen mit einer "kommunistisch – human – sozialen" Einstellung eingesetzt werden, welche nicht permanent für den Kanton Aargau arbeiten. Letzteres deshalb, da über Forderungen von Behörden -4- des Kantons Aargau zu entscheiden sei und insofern vom Kanton angestellte Gerichtspersonen (mittelbar) in eigenen Interessen betroffen seien.