3. Auf das Kostenerlassgesuch wird nicht eingetreten. 4. Es werden keine Kosten erhoben. C. 1. Gegen den Entscheid des Generalsekretariats GKA vom 17. Juni 2024 (zugestellt am 26. Juni 2024) erhob A._____ am 27. August 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den Anträgen (Originalzitat [soweit entzifferbar]): -3- 1.1 Die beiden Entscheide LVV.2023.168 + LVV.2023.102 seien aufzuheben, diese Gerichtskosten seien mir voll zu erlassen, die Gerichtskasse, kt. ag sei dazu zu verurteilen.