2012, S. 516 f.). Zudem besitzen sie ein starkes Suchtpotenzial und Amphetaminmissbrauch bzw. Dauergebrauch führt zu einer starken psychischen Abhängigkeit (GUSTAV HUG-BEELI, in: Betäubungsmittelgesetz [BetmG], Kommentar, 2016, N. 906 zu Art. 2 BetmG). In einem neueren Entscheid des Bundesgerichts hat dieses explizit Amphetamine als "harte" Drogen neben Kokain erwähnt (Urteil des Bundesgerichts 1B_667/2020 vom 22. Januar 2021, Erw.