Daraus ist zu folgern, dass er mit dem Motorrad und damit mit dem im Werkzeugfach versteckten Amphetamin die Heimfahrt angetreten hätte, wäre er nicht unmittelbar davor von der Polizei davon abgehalten worden. Somit hat er nicht nur vor der Polizeikontrolle mittels Behändigens des Helms gezeigt, dass er beabsichtigte, mit dem Motorrad wegzufahren, sondern er hat dies während der Kontrolle gar konkret versucht, wobei aus den zeitlichen Abläufen zu schliessen ist, dass sich das Amphetamin währenddessen noch immer im Werkzeugfach des Motorrads befand (siehe Akten Strassenverkehrsamt, insbesondere act. 345).