1. Die Verfügung des Beschwerdegegners vom 5. Februar 2024 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Beschwerdegegners. 2. Am 13. Mai 2024 entschied das DVI wie folgt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird Frist gesetzt, bis 30 Tage nach Rechtskraft dieses Entscheids den Kostenvorschuss gemäss Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung zu leisten, sofern der Kostenvorschuss noch nicht geleistet wurde.