Die Fahreignung müsse abgeklärt werden, da der Verdacht bestehe, dass der Betroffene mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt sei, sich in einem Zustand ans Steuer eines Fahrzeuges zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleiste. Auf einen vorsorglichen Sicherungsentzug des Führerausweises werde jedoch verzichtet, da sich dieser vorliegend als unverhältnismässig erweise. B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 5. Februar 2024 liess A._____ am 6. März 2024 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) erheben und folgende Anträge stellen: