Mit E-Mail vom 5. April 2023 wandte sich die Ehefrau an das MIKA und teilte diesem unter anderem mit, dass sie sich vom Beschwerdeführer scheiden lassen wolle (MI-act. 86). Gemäss Mitteilung der Einwohnerdienste Reinach vom 15. August 2023 erfolgte die freiwillige Trennung der Ehegatten am 5. April 2023 (MI-act. 95). Daraufhin stellte das MIKA dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 15. August 2023 den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz sowie dem Schengen-Raum in Aussicht und gewährte ihm das rechtliche Gehör (MIact.