der Beschwerdeführer wusste aber jedenfalls, dass er ab Rechtskraft des Entscheids vom 18. September 2023 innert 30 Tagen die Sitzplatzverglasung zurückzubauen und innert 4 Monaten den rechtmässigen Zustand des Gartensitzplatzes wiederherzustellen hatte. Nachdem der Beschwerdeführer beide Fristen ungenutzt verstreichen liess, musste er damit rechnen, dass der Gemeinderat ein Vollstreckungsverfahren einleiten wird. Den genauen Zeitpunkt konnte er zwar nicht kennen, er durfte aber nicht davon ausgehen, dass der Gemeinderat Q._____ untätig bleiben und den widerrechtlichen Zustand tolerieren würde.