4. Die Gebühr für diese Verfügung inkl. den bis anhin entstandenen Mehraufwänden beträgt CHF 918.75 (BVE 8.75 Std. à CHF 105.00) und ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Finanzverwaltung zu überweisen. D. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 24. Juni 2024 erhob A._____ mit Eingabe vom 26. August 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Begehren: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen und die Verfügung des Beschwerdegegners vom 24. Juni 2024 sei vollumfänglich aufzuheben.