3. Sollte die Vollstreckungsverfügung missachtet werden, behält sich der Gemeinderat Q._____ vor, gegen den Bauherrn bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Strafanzeige zu erstatten (§ 160 BauG und Art. 292 StGB). Der Bauherr A._____ wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Missachtung dieser Verfügung mit Busse gestützt auf Art. 292 StGB bestraft wird. Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft".