1. Zur Erfüllung der rechtskräftigen Auflage gemäss Verfügung des Gemeinderats Q._____ vom 18. September 2023 sowie der Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen vom 30. August 2023 wird eine letzte Nachfrist von 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt.