__ verpflichtet, ab Rechtskraft des Entscheids innert 30 Tagen die Sitzplatzverglasung zurückzubauen und innert 4 Monaten den rechtmässigen Zustand des Gartensitzplatzes wiederherzustellen. Der Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 18. September 2023 (und mit ihm die Verfügung des BVU vom 30. August 2023) erwuchs unangefochten in Rechtskraft. C. 1. Am 28. März 2024 und 10. Juni 2024 führte die Bauverwaltung R._____ Zwischenkontrollen durch und hielt fotografisch fest, dass die Gartengestaltung und Sitzplatzerweiterung sowie die zusätzliche Verglasung der Sitzplatzüberdachung unverändert geblieben waren. 2. Am 24. Juni 2024 entschied der Gemeinderat Q._____: