B. 1. Am 21. Oktober 2022 vereinbarte die unter anderem für die Gemeinde Q._____ zuständige Bauverwaltung R._____ mit A._____, dass er sich nach Rücksprache mit seinem Gärtner betreffend das weitere Vorgehen hinsichtlich der nicht bewilligten Gartengestaltung mit Sitzplatz auf der Parzelle Nr. bbb melden würde. Die Rückmeldung blieb allerdings aus und auf telefonische Kontaktversuche der Bauverwaltung R._____ im Frühjahr 2023 reagierte A._____ nicht. Am 10. Mai 2023 wurde ihm eine letzte Frist gesetzt, wobei ihm der eingeschriebene Brief nicht zugestellt werden konnte, worauf ein erneuter Versand per A-Post Plus erfolgte.