Grundlage für die Rückforderungen des Gemeinderats bildet die im Anstellungsvertrag abgeschlossene Rückzahlungsvereinbarung, die sie dementsprechend auf dem Klageweg geltend zu machen hat (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2016.357 vom 2. November 2016, Erw. II/7 mit Hinweis).