2. Der Gemeinderat Q._____ wurde mit verwaltungsrichterlicher Instruktionsverfügung vom 23. August 2024 zur Beschwerdeantwort und Aktenvorlage aufgefordert und dabei ersucht, namentlich zur Frage Stellung zu nehmen, worauf die Verfügungs- bzw. Beschlusskompetenz (zum Erlass einer Kostenrückzahlungsverfügung) gestützt werde. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 9. September 2024 (Postaufgabe: 23. September 2024) reichte der Gemeinderat zwei kommunale Reglemente ein, nahm zur Beschwerde Stellung und stellte folgende Anträge: