A. 1. A._____ war ab 1. Dezember 2023 zu einem Pensum von 80 % als Mitarbeiterin des Regionalen Betreibungsamts R._____ bei der Einwohnergemeinde Q._____ angestellt. Im entsprechenden Anstellungsvertrag wurde überdies eine Vereinbarung betreffend Übernahme von Weiterbildungskosten und deren Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses getroffen. 2. Noch während der laufenden Probezeit kündigte A._____ das Anstellungsverhältnis bei der Einwohnergemeinde Q._____ per 31. Januar 2024.