Der Beschwerdeführer wird darauf hingewiesen, dass das von ihm gleichzeitig eingereichte Begehren um eine Begründung des am 6. August 2024 im Dispositiv eröffneten Urteils WBE.2024.269 separat in Bearbeitung ist. Das begründete Urteil wird ihm zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. 7. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt ausser Betracht. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. -4- Zustellung an: […]