Zur Gruppe gehörten insgesamt sieben Jugendliche, die an den einzelnen Abenden in unterschiedlicher Konstellation unterwegs waren. Mehr lässt sich dem Entscheid nicht entnehmen, ausser dass die Beschwerdeführerin bestritt, selbst Eier geworfen zu haben, aber einräumte, an mindestens einem Klingelstreich beteiligt gewesen zu sein.