Dem Entscheid der Jugendanwaltschaft lässt sich entnehmen, dass in einem Wohnquartier der Gemeinde Q._____ im Zeitraum vom 3. bis 17. Februar 2023 dreimal in Folge – jeweils an einem Freitagabend – Hausfassaden mit Eiern beworfen wurden. Die drei Geschädigten stellten Strafantrag wegen Sachbeschädigung an ihren Liegenschaften. Die Beschwerdeführerin gehörte gemäss den Feststellungen der Jugendanwaltschaft an mindestens einem dieser Freitagabende zu einer Gruppe von Jugendlichen, die die Liegenschaft des Geschädigten C._____ mit Eiern bewarf. Zur Gruppe gehörten insgesamt sieben Jugendliche, die an den einzelnen Abenden in unterschiedlicher Konstellation unterwegs waren.