Diese Prüfung erschöpft sich nicht in der Feststellung vergangener Tatsachen, sondern erfordert eine wertende Prognose über das künftige Legalverhalten der gesuchstellenden Person. Gerade bei jugendlichen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern ist zu berücksichtigen, dass strafrechtliche Verfehlungen oftmals Ausdruck altersbedingter Unreife oder gruppendynamischer Einflüsse sind, und daher nur beschränkt Rückschlüsse auf eine negative Legalprognose zulassen.