Zwar weist die Botschaft 2011 unter dem Titel "Übertretungen und andere Verfehlungen gegen die öffentliche Ordnung" ergänzend darauf hin, dass einzelne, geringfügige Verfehlungen im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht übermässig gewichtet werden dürfen und für sich allein nicht ausschlaggebend sein können, da andernfalls damit zu rechnen sei, dass die Begründung für die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs als unverhältnismässig oder willkürlich beurteilt und in einem Rechtsmittelverfahren nicht Stand halten würde (Botschaft 2011, Ziffer 4.8.5, S. 47). Diese Aussage bezieht sich jedoch ausdrücklich auf "Übertretungen und andere Ver-