Botschaft 2011], S. 2 ff., S. 30). - 14 - Aus der Botschaft 2011 wird deutlich, dass eine klare, objektive und möglichst einheitliche Regelung gefordert wurde, die für die Gemeinden einfach anwendbar ist und "möglichst keinen Interpretationsspielraum schafft" (Botschaft 2011, Ziff. 4.8.1, S. 43 f.).