wichtige öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen mutwillig nicht erfüllen (lit. b); oder nachweislich Verbrechen oder Vergehen gegen den öffentlichen Frieden, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, oder Kriegsverbrechen öffentlich billigen oder dafür werben (lit. c). Art. 4 Abs. 2 BüV enthält sodann eine Liste von Fällen, in denen ein den lit. a–e entsprechender Eintrag im Strafregister-Informationssystem VOSTRA zur Schlussfolgerung führt, die Bewerberin oder der Bewerber sei nicht erfolgreich integriert.