8. Nachdem innert Frist keine Stellungnahme erfolgt war, erinnerte das DVI den Rechtsvertreter von A._____ mit Schreiben vom 7. März 2024 an die ausstehende Antwort (VB 53) und ersuchte mit weiterem Schreiben vom 12. März 2024 um Stellungnahme hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Mit Eingabe vom 5. März 2024 (Eingangsdatum: 14. März 2024) teilte der Rechtsvertreter dem DVI mit, dass am Einbürgerungsgesuch festgehalten werde und rügte, die Verweigerung der bereits weit vorgeschrittenen Einbürgerung von A._____ wegen "Eierwerfens" und "Lütistreichs" erscheine offensichtlich unverhältnismässig und verfassungswidrig (VB 55). -4-