Gestützt auf § 8 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 12. März 2013 (KBüG; SAR 121.200) sei eine Einbürgerung "nicht möglich", wenn Jugendliche innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens wegen eines Vergehens verurteilt worden seien. Aus den genannten Gründen werde das Gesuch um Einbürgerung keine Chance auf Zustimmung durch den Grossen Rat haben. Bevor das DVI das Gesuch mit ablehnendem Antrag dem Grossen Rat unterbreite, erhielten die Eltern Gelegenheit, dieses zurückzuziehen.