gesprochen und mit einem Verweis belegt. Die Verurteilung bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem die damals 15-jährige A._____ im Februar 2023 gemeinsam mit einer Gruppe Gleichaltriger Eier gegen eine Hausfassade geworfen und sich zudem an mindestens einem Klingelstreich beteiligt hatte (VB 35 f.). Zwei weitere gegen A._____ in derselben Sache geführten Verfahren wurden am selben Tag mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (VB 31 ff.).